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Vorgang inzwischen geklärt

Würzburg (POW) Am 30. Oktober 2025 hat die Diözese Würzburg mitgeteilt, dass Bischof Dr. Franz Jung einem ehrenamtlichen Mitarbeiter bis auf Weiteres jede ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Diözese Würzburg untersagt hat. Gleichzeitig hat Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran die Katholische Kirchenstiftung angewiesen, die geringfügige Beschäftigung dieses Mitarbeiters bis auf Weiteres ruhend zu stellen. Der Vorgang konnte inzwischen geklärt werden.

Das Arbeitsverhältnis zwischen der Katholischen Kirchenstiftung und dem Mitarbeiter wird nun einvernehmlich aufgelöst. Gleichzeitig darf der Mitarbeiter grundsätzlich jede ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Bistumsgebiet wieder aufnehmen. Der Mitarbeiter verzichtet auf jegliche ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der betreffenden Pfarrgemeinde. Das Bistum Würzburg stellt in diesem Zusammenhang erneut klar, dass zu keinem Zeitpunkt ein Vorwurf einer Sexualstraftat im Raum gestanden hat und dass weder zu einem staatlichen noch zu einem kirchlichen Strafgericht diesbezüglich eine Anklage erhoben wurde.

(0126/0001; E-Mail voraus)