Das Arbeitsverhältnis zwischen der Katholischen Kirchenstiftung und dem Mitarbeiter wird nun einvernehmlich aufgelöst. Gleichzeitig darf der Mitarbeiter grundsätzlich jede ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Bistumsgebiet wieder aufnehmen. Der Mitarbeiter verzichtet auf jegliche ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der betreffenden Pfarrgemeinde. Das Bistum Würzburg stellt in diesem Zusammenhang erneut klar, dass zu keinem Zeitpunkt ein Vorwurf einer Sexualstraftat im Raum gestanden hat und dass weder zu einem staatlichen noch zu einem kirchlichen Strafgericht diesbezüglich eine Anklage erhoben wurde.
(0126/0001; E-Mail voraus)

