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Statement zum neuen Kirchlichen Arbeitsrecht

Das Bistum Würzburg wird die am 22. November 2022 beschlossene Neufassung des Kirchlichen Arbeitsrechts in Form der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" und der zugehörigen "Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst" umsetzen. 

Die Umsetzung ist im ersten Quartal 2023 geplant nach entsprechender Vorbereitung durch den Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).