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Gibt es ein Recht auf zivilen Ungehorsam?

Diözesanempfang mit Jurist Professor Dr. Kyrill-Alexander Schwarz als Festredner – Vortrag zum Thema „Von der Gehorsamspflicht zum Widerstandsrecht“ – Rund 1100 Gäste aus Politik, Kirche, Caritas und Gesellschaft

Würzburg (POW) Ziviler Ungehorsam hat viele Gesichter: Der containernde Jesuitenpater und die Kirchengemeinde, die Kirchenasyl gewährt, nehmen ihn ebenso für sich in Anspruch wie Klimaaktivisten, die Kunstwerke mit Suppe beschmieren. „Hab Mut, steh auf!“, lautet das Jahresmotto des Bistums und das Leitwort für den 104. Deutschen Katholikentag in Würzburg. Doch wann darf der Einzelne den Gehorsam gegenüber dem für alle geltenden Gesetz aufkündigen? Nach Ansicht von Dr. Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für Öffentliches Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, ist Rechtsungehorsam als Mittel der politischen Auseinandersetzung in einer Demokratie ein Widerspruch in sich. „Ziviler Ungehorsam ist die Negation des demokratischen Rechtsstaats und beraubt ihn seiner Existenzgrundlage“, sagte er in seinem Vortrag „Von der Gehorsamspflicht zum Widerstandsrecht“ beim Diözesanempfang am Montagabend, 19. Januar, in der Universität am Würzburger Hubland.

„Wer heute wohlmeinend mit Alleinvertretungsanspruch für die angebliche Richtigkeit seiner Auffassung den offenen Rechtsbruch fordert, anderen seinen Willen aufzwingt und damit den demokratischen Grundkonsens aufkündigt, der steht nicht auf und zeigt keinen Mut“, sagte der Referent. Vielmehr habe derjenige Mut, der „bei Verletzungen der Menschenwürde aufsteht und durch sein Verhalten, durch sein staatsbürgerliches Engagement mit legalen Mitteln dafür sorgt, dass die gegenwärtig zu beobachtenden, schleichenden Aushöhlungen und Unterwanderungen des demokratischen Verfassungsstaates unterbleiben“.

Rund 1100 Gäste waren beim Empfang dabei. Der Livestream auf dem YouTube-Kanal des Bistums Würzburg wurde mehr als 1100 Mal abgerufen, zudem wurde die Veranstaltung auf dem Kabelkanal von TV Mainfranken übertragen.

Professor Schwarz: Ehrenwertes Motiv befreit nicht von der grundsätzlichen Strafbarkeit

Die Verfassung schütze „völlig unstreitig und völlig zu Recht“ Versammlungen und damit auch die kollektive Meinungskundgabe des Protests, sagte Schwarz und sprach von einem „wahrhaft demokratischen Urrecht“. Doch die Proteste der Klimabewegung „Letzte Generation“ etwa, mit Straßenblockaden und der Beschädigung von Kunstwerken, zeigten „die machtvolle Entfaltung einer Protestbewegung, die letzten Endes keine Rücksicht auf gerichtliche Entscheidungen zu nehmen bereit ist, die auch Ausdruck einer Negation des Rechtsstaats zur Durchsetzung partikularer Interessen unter dem Mantel vorgeblich grundrechtlich geschützter Freiheit ist“. Entscheidend für die Akzeptanz von Recht sei aber, dass es nach Abschluss eines entsprechenden Verfahrens auch befolgt und nicht mehr in Frage gestellt werde, sagte Schwarz. „Das bedeutet dann aber auch, dass ziviler Ungehorsam nicht zur eigenhändigen Durchsetzung bestimmter Ziele mit außergesetzlichen Mitteln instrumentalisiert werden kann, wenn mit gesetzlichen Mitteln der gewünschte Erfolg nicht erreicht werden kann.“

Die Protagonisten des zivilen Ungehorsams behielten sich die Entscheidung vor, wann offensichtliches Unrecht vorliege, fuhr Schwarz fort. „Damit entsprechen sie 48 Prozent der Bundesbürger, die auch der Meinung sind, besser zu wissen, was Recht ist, als das Bundesverfassungsgericht.“ Ihr Anspruch sei, selbst entscheiden zu können, wann der demokratische Verfassungsstaat versage, nämlich immer dann, wenn der Prozess der politischen Willensbildung zu Ergebnissen führe, die „keine Billigung durch die in diesem Prozess unterlegene Minderheit findet. Das aber ist dann Selbstgerechtigkeit und moralische Überhöhung“, sagte Schwarz. „Wer Gesetze unter Berufung auf eine höhere Legitimität brechen will, mag das tun, er muss aber auch die Konsequenzen seines eigenen Handelns tragen.“ Jesuitenpater Jörg Alt etwa rettete Lebensmittel aus Abfallcontainern, die er dafür aufgebrochen hatte, und wurde dafür wegen des Verdachts eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall angeklagt. Man könne die Wertung des Gesetzgebers für falsch halten, doch sei es dessen Aufgabe, den Bereich strafbaren Handelns zu definieren, und Aufgabe der Rechtsprechung, dieses Recht anzuwenden. „Jörg Alt hat auf einen Missstand aufmerksam gemacht. Das ist ein ehrenwertes Motiv. Von der grundsätzlichen Strafbarkeit befreit es ihn nicht.“

Das Kirchenasyl wiederum möge darauf abzielen, einen bereits entschiedenen Fall erneut überprüfen zu lassen. Das sei zunächst der Versuch, dem Recht zur Geltung zu verhelfen. „Insofern mag es von der grundrechtlichen Freiheit der Glaubensgemeinschaft umfasst sein, ihren Mitgliedern oder Anhängern im Rahmen asylrechtlicher Verfahren unterstützend beizustehen.“ Doch werde die Grenze des Zulässigen überschritten, wenn ausreisepflichtige Personen vor dem Zugriff der Behörden abgeschirmt würden, erklärte der Redner. Kirchenasyl sei kein Asyl im Rechtssinne, da die Voraussetzungen für die Gewährung von Schutz im Bundesgebiet allein vom staatlichen Recht festgelegt würden. „Es handelt sich beim Kirchenasyl vielmehr um eine unzulässige Widerstandshandlung gegen einen ordnungsgemäßen Vollzug des Aufenthaltsrechts, die gegebenenfalls strafbar sein kann.“

Bisweilen werde versucht, zivilen Ungehorsam mit dem Argument zu rechtfertigen, er dürfe sich nur gegen schwerwiegendes Unrecht richten und müsse verhältnismäßig sein. Doch was sei rechtswidrig und was sei legitim: die Proteste vor Abtreibungskliniken oder die Proteste gegen die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen? „Wer ohne Not dramatische Situationen annimmt und inflationär Gewissensentscheidungen, die keine Alternative gestatten, vorgibt, der wertet Gewissenentscheidungen ab und verweigert sich zudem jedem demokratischen Diskurs durch die Absolutheit der eigenen Position“, sagte Schwarz: „Ein Diskurs, der auf der Prämisse beruht, nur die eigene Ansicht sei gewissenskonform, während alle anderen gewissenlos handeln, verdient nicht mehr die Bezeichnung Diskurs. Er ist Diktatur der moralisch überhöhten Subjektivität.“

Bischof Jung: Mutig aufstehen für den Rechtsstaat und die Menschenwürde

Bischof Jung dankte für den „klaren und pointierten Vortrag zu einem hochaktuellen und komplexen Thema“. Auch im Bistum Würzburg habe es einige prominente Fälle von Kirchenasyl gegeben. „Wir wissen um die Spannung, in der wir als Kirche stehen“, sagte er und betonte: „Ich kann sagen, dass wir in allen Fällen immer gütliche Lösungen auch im Zusammenspiel mit der Politik gefunden haben, auch dank unseres Katholischen Büros in Bayern. Wir konnten in jedem Fall die Auffassung vertreten, dass das geltende Recht noch nicht vollends ausgeschöpft ist, und dass wir über die Härtefallkommissionen versucht haben, Menschen zu helfen, die Furchtbares in ihrem Leben erlitten haben. Uns allen ist sehr bewusst, dass wir dieses Privileg des Gesetzgebers nicht missbrauchen dürfen.“

Dem Publikum gab der Bischof mit Blick auf das Leitwort „Hab Mut, steh auf!“ mit auf den Weg: „Hab Mut, steh auf für den demokratischen Rechtsstaat mit seiner Rechtsordnung, in dem zu leben wir das große Privileg und Glück haben. Steh mutig auf, die geltenden Wege der Normfindung und des Aushandelns politischer Streitfragen stark zu machen. Steh mutig dafür auf, Mehrheiten zu organisieren, die helfen, Missstände in unserem Gemeinwesen abzustellen und gute Lösungen voranzubringen. Steh aber auch dann immer mutig auf, wenn es darum geht, Menschenrechtsverletzungen als solche zu benennen und Menschen in ihrer Würde zu schützen.“
Organisiert wurde der Diözesanempfang von der Domschule Würzburg und dem Caritasverband für die Diözese Würzburg. Viel Applaus gab es für die Akkordeonisten Vladimir Stupnikov und Blaž Fir, Studenten an der Musikhochschule Würzburg, die den Abend mit Ausschnitten aus der „Suite gothique, op. 25“ von Léon Boëllmann gestalteten.

Interessierte können den Diözesanempfang auf dem YouTube-Kanal des Bistums Würzburg ansehen.

sti (POW)

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