Höchberg/Würzburg (POW) Die erste Phase der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in der Pfarreiengemeinschaft Mariä Geburt und Sankt Norbert Höchberg ist abgeschlossen. Seit Oktober 2025 hatte ein Prozessteam, bestehend aus Vertretern der Gemeinde und des Bistums Würzburg, die Aufklärung der Geschehnisse und Versäumnisse rund um die Tatvorwürfe gegen den 2017 verstorbenen Pfarrer der Gemeinde rekonstruiert und Antworten auf offene Fragen gesucht. Enttäuscht zeigten sich Bischof Dr. Franz Jung und viele Mitglieder der Gemeinde von Bischof em. Dr. Friedhelm Hofmann, der sich nicht zu seiner persönlichen Verantwortung für den fehlerhaften Umgang in seiner Amtszeit mit den 2010 erstmals mitgeteilten Vorwürfen bekenne und daraus auch keine Konsequenzen ziehe. „Das ist sehr bitter für mich“, betonte Bischof Jung.
Der Missbrauchsfall war in der Pfarreiengemeinschaft erst nach Veröffentlichung des Missbrauchsgutachtens vom April 2025 zufällig entdeckt worden, erläuterte Christina Gold vom Pfarrgemeinderat bei dem Informationsabend am Montag, 2. März, in der Höchberger Kulturscheune vor rund 100 Gemeindemitgliedern. Bei Meldung der Tatvorwürfe im Jahr 2010 an die damalige Bistumsleitung hatte diese die Gemeinde nicht informiert. Die Arbeit des in Folge von Bischof Jung eingerichteten Prozessteams stellten Ordinariatsrätin Kathrin Pfeil und Bischöflicher Referent Kilian Martin vor. Die Vertreter der Pfarreiengemeinschaft im Prozessteam hätten vor allem einen kritischen Blick auf das Handeln des Bistums geworfen und gesammelte Emotionen und Fragen aus der Gemeinde eingebracht. Die Vertreter des Bistums im Prozessteam hätten Fragen beantwortet, Problemstellungen formuliert sowie den Fall und seine organisatorischen Hintergründe rekonstruiert. Hauptziele seien unter anderem gewesen, Verantwortlichkeiten zu klären und das Verhalten der Bistumsleitung zu analysieren sowie Betroffene zur Meldung zu ermutigen.
Die Ergebnisse der Arbeit des Prozessteams beschäftigten sich vor allem mit den Versäumnissen des damals amtierenden Bischofs Dr. Friedhelm Hofmann. Jochen Schmitt und Dr. Hubert Humm vom Prozessteam stellten Antworten auf bisher noch offene Fragen vor und bewerteten das Vorgehen der Bistumsleitung. Die Recherchen legten offen, dass die Bistumsleitung spätestens seit 2010 von zwei Betroffenen wusste. Zur Frage, warum keine Maßnahmen ergriffen worden seien, habe man keine Antwort der Bistumsleitung gefunden. Vollständig im Unklaren habe sie die Gemeinde in Höchberg gelassen, berichtete Schmitt. Die Meldung nach Rom sei durch den damaligen Generalvikar nur mündlich erfolgt und nicht schriftlich über den Bischof. Eine schriftliche Dokumentation hierzu liege weder in Rom noch in Würzburg vor. „Warum wurde der Beschuldigte 2010 noch zum Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft ernannt und blieb noch bis 2011 Dekan? Warum hat man ihn nach seiner Ruhestandsversetzung im Jahr 2011 weiter im Pfarrhaus belassen und nicht konsequent den Auszug aus dem Pfarrhaus umgesetzt?“, lauteten weitere Fragen.
Nach Angaben Humms stellte sich im Verlauf der Arbeit des Prozessteams heraus, dass in Rom beim Dikasterium für die Bischöfe ein Verfahren zur Überprüfung der Amtstätigkeit von Bischof Hofmann anhängig sei. In einem Schreiben der Vertreter der Gemeinde im Prozessteam an den Präfekten des Dikasteriums habe man vor diesem Hintergrund um Überprüfung der Amtsführung des Bischofs Hofmann gerade auch im Bezug auf den Umgang mit dem Fall des beschuldigten Priesters gebeten. Ein wesentlicher Punkt sei die Nichtdurchführung kirchenrechtlicher Voruntersuchungen mit Meldung nach Rom im Bezug auf die Vorwürfe der beiden Betroffenen im Jahr 2010 gewesen. Weiter sei die Zusage an eine Betroffene nicht durchgesetzt worden, dass der Priester nach Eingeständnis des Missbrauchs nicht mehr in der Öffentlichkeit auftritt und aus dem Pfarrhaus auszieht.
Nach den Worten Humms lässt sich in der Amtszeit von Bischof Hofmann eine „Strategie der Abschottung“ im Missbrauchsgutachten nachweisen. Auch habe der damalige Bischof sich selbst nicht an die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit Missbrauchsfällen gegen Minderjährige gehalten. Die Verantwortung habe er auf den verstorbenen Generalvikar abgeschoben. Nach Auffassung der Vertreter der Gemeinde im Prozessteam sei Bischof Hofmann der Titel eines Ehrendomherrn durch Bischof Jung abzuerkennen.
In einer bei der Versammlung gezeigten Videobotschaft bedauerte der 83-jährige Bischof Hofmann aufrichtig, dass die in seiner Amtszeit bekannt gewordenen Vorwürfe gegen einen damaligen Priester nicht in der erforderlichen Weise bearbeitet worden seien. „Ich trage Verantwortung“, betonte Bischof Hofmann. Rückblickend müsse er als Fehler einräumen: „Ich habe mich zu sehr auf die Bearbeitung durch meinen damaligen Generalvikar als Leiter der Bistumsverwaltung verlassen. Ich hätte als Bischof stärker nachfragen, genauer hinschauen und konsequenter handeln müssen. Viele von Ihnen fühlen sich nicht ausreichend informiert und nicht ernst genommen.“
Für eine Gemeinde sei es schwer auszuhalten, wenn man erst spät erfahre, was an Vorwürfen im Raum gestanden habe – und wenn der Eindruck entstehe, dass nicht konsequent gehandelt worden sei. „Es tut mir leid, dass Sie das erleben mussten.“ Heute könne er die Entscheidung nicht rückgängig machen. Zur Einordnung „ohne etwas zu relativieren“ sagte Bischof Hofmann weiter, die vorgeworfenen Taten seien bei Bekanntwerden im Jahr 2010 sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen Recht verjährt gewesen. Zudem sei eine aktive Information der Gemeinde zu dieser Zeit keine gängige Praxis gewesen. Das damals gültige Amtsgeheimnis, das sogenannte Päpstliche Geheimnis, sei dem entgegengestanden. Heute sehe er: Auch unter diesen Rahmenbedingungen hätte es mehr Transparenz und eine konsequentere Bearbeitung gebraucht.
Zutiefst bedauerte der emeritierte Bischof, dass die Zusagen, der beschuldigte Priester würde aus dem Pfarrhaus ausziehen und nicht mehr in der Öffentlichkeit auftreten, nicht eingehalten worden seien. „Auch wenn mir kein rechtswidriges Handeln angelastet werden kann, ist mir bewusst, dass meine Verantwortung nicht dort aufhört, wo juristische Verantwortlichkeit endet. Deshalb bitte ich aufrichtig um Entschuldigung“, unterstrich Bischof Hofmann. Ihm sei bewusst, dass seine Worte die Vergangenheit nicht ungeschehen machen könnten – und auch die heutigen Belastungen nicht einfach auflösten. „Wichtiges Anliegen als Bischof war und ist für mich die Sorge um die Menschen und die Stärkung der Gemeinschaft im Glauben. Als Zeichen meiner Solidarität werde ich mich persönlich darum kümmern, dass es im Bistum Würzburg eine Stiftung für Betroffene sexualisierter Gewalt geben wird“, kündigte Bischof Hofmann an. Eine ausdrückliche Verantwortungsübernahme mit einem Schuldeingeständnis ließ Bischof Hofmann allerdings bei seinen Ausführungen vermissen.
Als vertane Chance wertete Bischof Jung die Stellungnahme seines Amtsvorgängers. „Ich bin enttäuscht und hätte mir erwartet, dass Bischof Friedhelm sich mutig der Situation stellt, sich zu seiner persönlichen Verantwortung bekennt und daraus auch Konsequenzen zieht – auch im Sinne der Betroffenen und der Gemeinde in Höchberg.“ Diese Lücke in der Verantwortungsübernahme bleibe jetzt, und er könne sie nicht schließen. „Ich bin nicht der Richter Bischof Friedhelms und kann auch niemanden zur Einsicht oder zu einem persönlichen Schritt zwingen. Für mich ist es sehr bitter, weil ich seit meinem Amtsantritt als Bischof in Würzburg für eine Haltungsänderung stehe. Ich stehe für rückhaltlose Aufarbeitung, für Benennung von Fehlern und für Verantwortungsübernahme“, betonte Bischof Jung.
Zur Informationsveranstaltung in Höchberg sei er gekommen, um deutlich zu machen, dass er auch mit der Lücke in der Verantwortungsübernahme dafür stehe, dass der Aufarbeitungsprozess gut in die nächste Phase gehen könne. „Ich trage keine persönliche Verantwortung für die Vergangenheit; und die kann ich auch nicht übernehmen. Ich trage aber sehr wohl die institutionelle Verantwortung für das Gelingen des Aufarbeitungsprozesses vor Ort, der mir sehr am Herzen liegt“, unterstrich Bischof Jung. Er sei nicht der Anwalt seines Amtsvorgängers, aber Anwalt eines gelingenden Prozesses.
Weiter gestand Bischof Jung in seinem Statement ein, von den Entwicklungen in Höchberg überrollt worden zu sein. Vom Ort her habe die Bistumsleitung damit gerechnet, dass Aufarbeitungsbedarf in einem akuten Fall angemeldet werde. „Das war eine Fehleinschätzung meinerseits.“ Vom Prozess her gebe es für diese lokalen Aufarbeitungsprozesse noch keine Vorlage. Das Bistum stehe hier in einem Lernprozess. Froh zeigte sich Bischof Jung darüber, dass die Leitlinien der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) ab Juni 2025 eine Orientierungshilfe für das Prozess-Design böten. Ganz wichtig sei Bischof Jung jetzt, trotz der Lücke in der fehlenden Verantwortungsübernahme die zweite Phase der Aufarbeitung zu beginnen. In ihr gehe es darum, die Emotionen zu bearbeiten. Schließlich betonte Bischof Jung: „Ich bin nicht Teil des Prozessteams, aber ich stehe als Begleiter immer zur Seite und versuche das Meine zum Gelingen beizutragen.“ Sein Ziel bleibe der Einsatz „für eine sichere Kirche“.
Seitens der Mitglieder des Prozessteams aus der Gemeinde wurde Bischof Jung dafür kritisiert, keine Konsequenzen für die Person Bischof Hofmanns zu ziehen. „Das Ziel, das wir erreichen wollten, war eine konkrete Verantwortungsübernahme des damaligen Amtsträgers und damit Verantwortlichen. Am Ende dieser Veranstaltung müssen wir wohl feststellen, dies ist uns nicht gelungen“, sagte Gudrun Walther, Vorsitzende des Pfarrgemeinderats in Höchberg. Eine offene, glaubhafte und ernsthafte Einsicht und klare Aussagen zur Verantwortungsübernahme gebe es auch jetzt nicht. „Das ist für uns alle in diesem Prozessteam unbefriedigend und enttäuschend.“ Hubert Humm richtete an Bischof Jung die Bitte, klare Konsequenzen zu ziehen. „Warten Sie nicht auf Rom.“
Wie die Aufarbeitung jetzt weitergehe, erläuterte Generalvikar Dr. Jürgen Vorndran. In einer zweiten Phase gehe es um die Verarbeitung der emotionalen Lage vor Ort mit dem Ziel, Menschen in der Gemeinde seelsorglich zu begleiten. Hier sei das lokale Prozessteam verantwortlich, von Seiten des Bistums werden Kräfte aus der Supervision und der Ehe-, Familien- und Lebensberatung zur Verfügung gestellt. In der dritten Phase wolle man aus der Krise lernen und konkrete Präventionsmaßnahmen entwickeln. Schließlich gehe es in Phase vier um Veränderung und Reinigung der Erinnerungskultur. Bischof Jung werde sich dann wieder in den Prozess als Verantwortlicher einbringen.
(1026/0239; E-Mail voraus)
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